Allgemeine Vertragsbedingungen
- Die Firma Gerätewartung Grosz e.U. übernimmt die Wartung der Geräte zu einem Pauschalpreis (jährliche Preisanpassung laut Inflationsindex).
- Die Wartung wird jährlich durchgeführt.
- Der Wartungsvertrag kann 4 Wochen vor der nächsten Wartung schriftlich gekündigt werden.
- Es wird keine Haftung für Defekte übernommen, die während der Wartung an den Bauteilen (Leiterplatte, Pumpe, …) entstehen.
- Die Tarife werden jährlich neu festgelegt (Inflationsanpassung) und sind auf der Homepage oder im aktuellen Tarifblatt ersichtlich.
- Mit der Zahlung des Pauschalpreises sind alle Leistungen (Lohn, Fahrt- und Wegkosten in den Normalarbeitsstunden inkludiert.
- Ersatzteile und Wartungsset sind in der Pauschale nicht enthalten. Müssen Reparaturen zum Erhalt des Regelzustandes durchgeführt werden, wird dem Kunden ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.
- Die Wartungen werden zum vereinbarten Termin durchgeführt. Eine Terminverschiebung ist eine Woche vor Wartungstermin möglich. Bei nicht einhalten der Termine seitens des Kunden wird eine Pauschale von € 50,00 verrechnet.
- Zum Wartungstermin muss sichergestellt sein, dass die Zugänglichkeit und das Einschalten des Gerätes gewährleistet wird. Es dürfen keine anderen Heizgeräte in Betrieb sein z.B. Holzofen, …
- Beim Wartungsvertrag Standard werden 2 Wochen nach der Wartung keine Kosten für Arbeits- und Fahrtkosten bei einer Störung des Gerätes in den Normalarbeitszeiten verrechnet. Bei Störungen außerhalb der Normalarbeitszeiten gelten die Tarife des zurzeit gültigen Tarifblattes.
- Beim Wartungsvertag Exklusiv werden 12 Monate nach der Wartung keine Kosten für Arbeits- und Fahrtkosten bei einer Störung des Gerätes in den Normalarbeitszeiten verrechnet. Bei einer Störung außerhalb der Normalarbeitszeiten gelten die Tarife des zurzeit gültigen Tarifblattes.
- Wünscht der Kunde eine Wartung außerhalb der Normalarbeitszeiten werden die Mehrkosten gesondert gemäß Tarifblatt in Rechnung gestellt.
- Ist es der Firma Gerätewartung Grosz e.U. nicht möglich den Wartungstermin einzuhalten, wird nach Rücksprache mit dem Kunden ein neuer Termin festgelegt.
- Die laut Vertrag resultierenden Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung netto Kassa ohne Abzüge zur Zahlung an die Firma Gerätewartung Grosz e.U. fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Daneben sind insbesondere auch Mahnspesen sowie etwaige zusätzliche notwendige Kosten wie außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu vergüten. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes werden die tatsächlich entstehenden Kosten in der sich aus der jeweils geltenden Verortung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute sowie dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe verrechnet.
- Das aktuelle Tarifblatt kann vom Kunden angefordert werden oder auf der Homepage nachgelesen werden.
- Die Firma Gerätewartung Grosz e.U. haftet gegenüber dem Kunden für die durch sie selbst oder durch ihr zurechenbare Personen schuldhaft zugefügte Personenschäden. Für sonstige Schäden haftet Gerätewartung Grosz e.U. nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt. Soweit zulässig ist Haftung für Gewinn und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.